Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der telluride-architektur.de veröffentlichte Website der Telluride Architektur GmbH.
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Berliner Süden im April 2025 durchgeführten Bewertung. Dabei kam das Prüfwerkzeug axe DevTools Pro zum Einsatz. Die Bewertung umfasste eine Kombination aus automatisierten Tests, intelligent geführten sowie ergänzenden manuellen Tests unter Einbezug eines Screenreaders, jeweils auf Grundlage der Anforderungen der EN 301 549.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- WCAG 1.1.1 Non-text Content – fehlende Alternativtexte: Einzelne Bilder verfügen über keine oder unvollständige Alternativtexte, was zu Einschränkungen bei der Nutzung von Screenreadern führt. Die Überarbeitung dieser Inhalte wurde begonnen und wird fortlaufend umgesetzt.
- WCAG 1.2.2 Captions (Prerecorded); 1.2.3 Audio Description or Media Alternative (Prerecorded); 1.2.5 Audio Description (Prerecorded) – fehlende Video-Transkripte und Untertitel: Für eingebundene Videos liegen derzeit keine Untertitel, Transkripte oder Audiodeskriptionen vor. Eine Umsetzung würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen (§ 12a Abs. 5 BGG i. V. m. Art. 5 Richtlinie (EU) 2016/2102).
- WCAG 2.1.1 Keyboard – eingeschränkte Bedienbarkeit von Slideshow-Elementen: Einige auf der Website eingesetzte Slideshow-Elemente sind derzeit nur über Drag-and-Drop-Gesten bedienbar und verfügen nicht über tastaturzugängliche UI-Steuerelemente. Dadurch sind die Funktionen dieser Komponenten für Nutzerinnen und Nutzer, die auf Tastatursteuerung angewiesen sind, nicht vollständig zugänglich.
- WCAG 2.2.2 Pause, Stop, Hide – fehlender Stopp-/Pausenmechanismus bei Slideshow-Elementen: Einige Slideshow-Elemente verfügen derzeit über keinen Mechanismus zum Anhalten oder Pausieren automatisch ablaufender Inhalte. Dadurch können Nutzerinnen und Nutzer den Bewegungsablauf nicht selbst steuern.
- WCAG 2.4.4 Link Purpose (In Context) – unzureichende Erkennbarkeit von Links im Standardzustand: Einige auf der Website verwendete Textlinks sind im regulären (nicht fokussierten und nicht hover-aktiven) Zustand visuell nicht eindeutig als interaktive Elemente erkennbar. Dadurch kann der Zweck eines Links nicht zuverlässig wahrgenommen werden, wenn keine Mausinteraktion oder Tastaturfokussierung vorliegt.
- WCAG 2.4.6 Headings and Labels – fehlende Überschrift der Ebene 1 auf einzelnen Seiten: Auf bestimmten Seiten fehlt eine Überschrift der Ebene 1, wodurch die hierarchische Struktur des Inhalts nicht eindeutig erkennbar ist.
- WCAG 4.1.1 Parsing; 4.1.2 Name, Role, Value – ARIA-Fehler durch Drittanbieter-Plugin: ARIA-Konformitätsfehler durch ein Drittanbieter-Plugin. Diese resultieren aus der internen Architektur des Plugins und können nur durch einen vollständigen Austausch des Plugins beseitigt werden. Ein Austausch wurde begonnen und wird fortlaufend umgesetzt.
Erstellungsdatum
Diese Erklärung wurde am 5. Dezember 2026 erstellt.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info@telluride-architektur.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie bei der Schlichtungsstelle BGG.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.